Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Stadtstromer (Inhaber: Mario Jung)

Alle Angebote und Leistungen von Stadtstromer (Inhaber: Mario Jung) (nachfolgend "Stadtstromer" genannt) werden auf Grundlage dieser AGB durchgeführt. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, deren Gültigkeit wurde ausdrücklich vereinbart.

 

Stand: März 2022

 

These German-language terms and conditions also apply to our tours booked in English.


Inhalt

  • § 1 Voraussetzungen zur Segway-Nutzung
  • § 2 Während der Nutzung unserer Segways
  • § 3 Durchführung von Segway-Touren und Stadtrundgängen
  • § 4 Gutscheine
  • § 5 Buchung von Segway-Erlebnissen von Stadtstromer
  • § 6 Stornierung von Touren
    • 6.1 öffentliche Segway-Touren
    • 6.2 öffentliche Stadtrundgänge
    • 6.3 individuelle Touren (Segway & Stadtrundgänge) & Events (inkl. Parcours)
    • 6.4 Absage wegen schlechtem Wetter
  • § 6a coronabedingte Besonderheiten
  • § 7 Ausschluss von der Segway-Nutzung
  • § 8 Externe Zusatzerlebnisse
  • § 9 Versicherung bei Segway-Touren und -parcours
  • § 10 Videoüberwachung
  • § 11 Gerichtsstand

§ 1 Voraussetzungen zur Segway-Benutzung

Die nachfolgenden Voraussetzungen zur Nutzung unserer Segways, inklusive Teilnahme an einer Tour, setzen sich aus gesetzlichen Bestimmungen, Vorgaben und Empfehlungen des Herstellers sowie unseren Vorgaben zusammen:

  • Mindestalter 14 Jahre
  • Mindestgewicht 45 kg
  • Maximalgewicht 115 kg
  • der Gast steht nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln oder die Fahrtüchtigkeit einschränkenden Medikamenten - es gilt eine null-Promille-Grenze
  • der Gast leidet nicht an Erkrankungen, die Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben können oder an Gleichgewichtsstörungen
  • Schwangere dürfen nicht Segway fahren
  • Segwayfahren bedarf keiner besonderen Fitness - der Gast muss jedoch in der Lage sein, selbstständig Treppen steigen und über längere Zeit stehen zu können
  • das Sehvermögen muss für das Führen eines Kraftfahrzeuges ausreichend sein
  • bei der Benutzung unserer Segways besteht Helmpflicht (der Gast kann dafür seinen eigenen Fahrradhelm verwenden, alternativ stellen wir kostenfrei Leihhelme in Standard-Größe zur Verfügung)
  • die Nutzung unserer Segways ist nur mit Schuhen oder Sandalen gestattet, die keinen Absatz haben und hinten geschlossen sind (z. Bsp. keine FlipFlops)

§ 2 Während der Nutzung unserer Segways

  • der Gast verpflichtet sich, stets die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung
  • den Anweisungen der Guides (oder von den Guides beauftragten Personen) ist stets Folge zu leisten
  • es ist nicht gestattet, dass sich Gäste eigenmächtig von der Gruppe entfernen
  • während der Segway-Nutzung besteht Rauchverbot
  • es sind sämtliche Handlungen zu unterlassen, die dem Ansehen der Marke Stadtstromer schaden könnten

§ 3 Durchführung von Segway-Touren und Stadtrundgängen

Die Touren werden von Stadtstromer stets nach bestem Wissen geplant und beworben. Insbesondere aufgrund kurzfristiger Streckensperrungen oder anderer Ereignisse, wegen denen nicht entlang der geplanten Route gefahren oder gelaufen werden kann, kann eine kurzfristige oder spontane Änderung der Route nicht ausgeschlossen werden. Dies stellt keinen Mangel dar und ist für den Gast auch kein Grund, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.

Die in den Karten eingezeichneten Routen dienen nur der Orientierung.

 

Jeder Gast einer Segway-Tour verpflichtet sich - vor Antritt der Tour - Stadtstromer von der Haftung freizustellen, die aus Fahrfehlern des Gastes resultiert (Teilnahmeerklärung siehe www.stadtstromer.com/teilnahmeerklärung).

 

Alle Gäste einer Segway-Tour verpflichten sich, der Einweisung in die Benutzung der Segways Folge zu leisten. Die praktischen Fahrfähigkeiten sind anschließend vor Tour-Start in Eigenverantwortung zu festigen.

 

Alle Segway-Touren enden an ihrem Startpunkt, insofern nichts anderes vereinbart ist. Die Teilnahme an einer Tour setzt voraus, dass jeder Gast die gesamte Strecke mitfährt. Ein Beenden nach einem Teil der Strecke ist ausgeschlossen bzw. bedarf dem ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einverständnis von Stadtstromer.

 

Eine Haftung von Stadtstromer für die Verschmutzung von Kleidung der Gäste ist ausgeschlossen.


§ 4 Gutscheine

Die von Stadtstromer verkauften Gutscheine sind Wertgutscheine. Entspricht der Preis der gewählten Tour nicht dem Gutscheinwert, ist bei der Buchung der Restbetrag zu zahlen bzw. es verbleibt ein Restwert auf dem Gutschein, der bei einer erneuten Buchung eingelöst werden kann.

 

Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Teilbeträgen ist ausgeschlossen.

 

Die von Stadtstromer verkauften Gutscheine basieren auf einem Gutschein-Code. Dieser Code ist vom Gutscheinbesitzer stets mit größtmöglicher Sorgfalt aufzubewahren. Wird der Gutscheincode durch den Besitzer einem Dritten zugänglich gemacht und erfolgt dadurch eine unberechtigte Buchung, sind Schadenersatzansprüche an Stadtstromer ausgeschlossen. Seitens Stadtstromer ist eine Legitimationsprüfung nicht möglich, da Sinn eines Gutscheins ist, dass er von einer anderen Person als dem Käufer eingelöst wird.

Gültigkeit von Gutscheinen

Die verkauften Gutscheine haben in der Regel eine Gültigkeit von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des Kaufs, innerhalb dieser Zeit können sie im Rahmen des Wertes flexibel für alle Touren eingelöst werden.

Relevant bei der Einlösung ist der Zeitpunkt der Buchung und in diesem Zusammenhang die Eingabe des Gutscheincodes - auch wenn die Tour erst nach Ablauf des Gutscheins stattfindet.

Eine Gutschein-Einlösung nach Ablauf des Gültigkeitsdatums - also die Buchung mit Eingabe oder Nennung des Gutscheincodes - ist nicht möglich.


§ 5 Buchung von Segway-Erlebnissen von Stadtstromer

Der buchende Kunde bestätigt mit der Buchung, dass alle teilnehmenden Gäste die Voraussetzungen nach § 1 erfüllen.

 

Die öffentlichen Segway-Touren in Leipzig werden ab 2 Teilnehmern durchgeführt. Die öffentlichen Stadtrundgänge werden ab 4 Teilnehmern durchgeführt.

 

Es handelt sich bei den öffentlichen Touren um offene, also frei buchbare Touren. Es besteht deshalb kein Exklusivitätsanspruch. Auch andere Gäste können übrige Plätze bei den Touren buchen.

 

Für individuelle Touren, sowie für eine exklusive Durchführung ohne dritte Teilnehmende, ist mit Stadtstromer ein individueller Vertrag abzuschließen.


§ 6 Stornierung von Touren

Sofern bei der Buchung nichts anderes genannt ist oder vereinbart wird, gelten bei einer Tour-Absage durch den Gast die folgenden Stornierungsbedingungen.

Abweichende Stornierungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Eine Stornierung muss durch den Gast stets schriftlich erfolgen, eine E-Mail an info@stadtstromer.com ist dabei ausreichend und zu bevorzugen.

6.1 öffentliche Segway-Touren

Bei unseren öffentlichen Segway-Touren bieten wir 2 Möglichkeiten. Insofern dem Kunden die flexible Stornierung nicht angeboten wurde, ist diese für die Buchung nicht verfügbar.

 

1. nicht stornierbar

Bei einer Absage durch den Gast erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt der Absage keine Rückerstattung des gezahlten Betrages.

 

2. flexibel stornierbar (kostenpflichtig)

Bei Absage durch den Gast gelten die folgenden Stornierungs-Fristen:

  • Bis 72 Stunden vor Tour-Start: keine Stornierungskosten, der gezahlte Tour-Preis wird zurück gezahlt (insofern kein Alternativ-Termin gewünscht ist). 
  • Ab 72 bis 24 Stunden vor Tour-Start: die Hälfte des Tour-Betrages wird zurückerstattet.
  • Ab 24 Stunden vor Start ist eine Stornierung nicht mehr möglich bzw. es erfolgt keine Rückerstattung. Das gilt auch bei Nichterscheinen zur gebuchten Zeit.

Der Betrag für diese Option ist bei einer Stornierung durch den Kunden nicht erstattungsfähig. Bei einer (zum Beispiel wetterbedingten) Absage einer Tour durch Stadtstromer wird der gesamte Betrag erstattet, inklusive Betrag der Storno-Option.

 

6.2 öffentliche Stadtrundgänge

Tickets für öffentliche Stadtrundgänge können bis 24 Stunden vor Start kostenfrei storniert werden. Ab 24 Stunden vor Start ist eine Stornierung nicht mehr möglich bzw. es erfolgt keine Rückerstattung - das gilt auch für Nichterscheinen zur gebuchten Zeit.

6.3 individuelle Touren (Segway und Stadtrundgänge) und Events (inkl. Parcours)

Individuelle Touren und Events sind alle Buchungen, die nicht Tickets für öffentliche Touren sind (somit JGA, Firmenausflug, Parcours, Verleih etc.) - inklusive Stadtrundgänge, die nicht öffentlich sind. Hierbei gelten die folgenden Stornierungsfristen:

  • ab Buchung bis 1 Monat vor dem Termin: 20 % Stornokosten
  • ab 1 Monat bis 1 Woche vor dem Termin: 50 % Stornokosten
  • ab 1 Woche vor dem Termin: 100 % Stornokosten

Diese Stornierungsfristen und -kosten gelten auch bei der Reduzierung der Teilnehmerzahl in entsprechender anteiliger Höhe, insofern ein Betrag je Teilnehmer vereinbart ist. 

 

Im Fall einer Stornierung wird der bereits bezahlte Betrag abzüglich der fälligen Stornokosten zurück überwiesen.

6.4 Absage wegen schlechtem Wetter

Bei schlechtem Wetter behalten wir uns bei Segway-Touren und anderen Segway-Veranstaltungen im Freien aus Sicherheitsgründen die Absage vor. Unter "schlechtem Wetter" sind insbesondere Niederschläge oder Sturm zu verstehen, aber auch rutschiger Untergrund durch vorherige Niederschläge. Bei Unklarheit wird die Durchführung gemeinsam mit dem Kunden abgestimmt, im Zweifel hat die Sicherheit jedoch immer Vorrang. Wetterbedingte Absagen sind für den Kunden stets kostenfrei. Insofern ein Alternativtermin nicht möglich oder durch den Kunden nicht gewünscht ist, wird der gezahlte Betrag umgehend vollständig zurück überwiesen. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche an Stadtstromer sind ausgeschlossen.

 

Der Kunde verpflichtet sich, bei der Buchung eine Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse anzugeben, unter der er auch kurzfristig erreichbar ist, um im Schlechtwetterfall eine Abstimmung zu ermöglichen.

 

Wetterbedingte Verzögerungen des Tour-Beginns oder während der Tour bis zu einer Stunde werden vom Kunden akzeptiert. Schadenersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.

§ 6a coronabedingte Besonderheiten

Für die Durchführung und Teilnahme an den Stadtstromer-Touren während der Corona-Zeit sind die zum Zeitpunkt der geplanten Tour-Durchführung in Leipzig gültigen Corona-Verordnungen verbindlich.

 

Die Segway-Touren starten mit einem Fahrtraining und der Stadtrundgang beginnt mit einer videobasierten Einführung. Beides findet innerhalb der Stadtstromer-Geschäftsräume statt, so dass für alle Touren ggf. die Vorgaben für Innenräume relevant sind.

 

Insofern zum gebuchten Zeitpunkt die Touren nicht stattfinden dürfen, erfolgt durch Stadtstromer eine kostenfreie Stornierung mit Rückzahlung des Gesamtbetrages.

 

Insofern zum gebuchten Zeitpunkt Touren stattfinden dürfen, dem Kunden und eventuellen weiteren von der Buchung umfassten Gästen die Teilnahme jedoch untersagt ist, fällt dies ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Kunden. Das betrifft unter anderem Quarantäne-Verpflichtungen, ein positives Testergebnis oder wenn ein Gast typische Corona-Symptome hat.

Die Stornierung durch den Kunden ist im Rahmen der unter § 6.1 bis 6.3 genannten Bedingungen möglich - das kann auch bedeuten, dass keinerlei Kosten zurückerstattet werden. Es ist dem Kunden freigestellt, sich hier unabhängig von der Buchung für solche Eventualitäten abzusichern.

 

Insofern es einen coronabedingten Guide-Ausfall bei Stadtstromer gibt, wird stets versucht, eine Alternative zu finden. Insofern das nicht möglich ist, wird die Buchung durch Stadtstromer storniert und der Gesamtbetrag zurückgezahlt. Weitergehende Schadenersatzansprüche durch den Gast sind ausgeschlossen.

 

Wenn der Gast eventuell erforderliche Nachweise nicht vor Ort vorweisen kann (Impf-/Genesenen-/Testnachweis), ist die Teilnahme an der Tour untersagt. Eine Rückzahlung oder spontane Umbuchung sind ausgeschlossen.

Jede Segway-Tour startet mit einer videobasierten Einweisung, an der jeder Gast verpflichtend teilnehmen muss. Ein späteres Hinzustoßen zur Gruppe - um einen Nachweis noch zu holen - ist nicht möglich. Denn da das Einweisungs-Video aufgrund mehrerer Umstände ausschließlich einmalig vor dem Fahrtraining gezeigt werden kann, wäre eine Wiederholung zeitlich nicht darstellbar.

 

Ein Corona-Test vor Ort im Stadtstromer-Geschäft ist nicht möglich. Wenn die Teilnahme an der notwendigen Segway-Einweisung ohne negatives Testergebnis durch Verordnungen untersagt ist, bedeutet das zwangsläufig den Ausschluss des Gasts von der gesamten Tour. Das Warten auf auf ein Testergebnis ist für Stadtstromer - auch mit Blick auf andere Gäste - zeitlich nicht darstellbar.


§ 7 Ausschluss von der Segway-Nutzung

Gäste, die gegen die unter § 1 genannten Voraussetzungen zur Segway-Nutzung verstoßen, werden von der Tour- und Parcours-Teilnahme ausgeschlossen und haben keinen Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung. Dazu zählen insbesondere (aber nicht abschließend) die folgenden Verstöße:

  • Einfluss von Alkohol, Drogen oder Betäubungsmitteln
  • Einfluss von Medikamenten, die sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken können
  • keine hinten geschlossenen Schuhe oder Schuhe mit Absätzen
  • über § 1 hinaus behält sich Stadtstromer vor, Gäste von der Teilnahme an der Tour auszuschließen, wenn die Fahrweise Anlass dazu gibt und die Anweisungen des Guides wiederholt nicht befolgt werden.

§ 8 Externe Zusatzerlebnisse

Bei den externen Zusatzerlebnissen (zum Beispiel Fahrt mit der Parkeisenbahn) kann von Stadtstromer keine Gewähr für die Durchführung übernommen werden. Dies betrifft zum Beispiel wetterbedingte Einschränkungen, auf die Stadtstromer keinen Einfluss hat. Stadtstromer wird stets versuchen, eine vergleichbare Alternative anzubieten. Andernfalls wird die Tour-Strecke von Stadtstromer verlängert, um der zugesicherten ungefähren Fahrzeit zu entsprechen. Schadenersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.


§ 9 Versicherung bei Segway-Touren und -parcours

Die Segways von Stadtstromer sind haftpflichtversichert.

 

Ein darüber hinausgehender Versicherungsschutz wird nicht angeboten. Schäden am Segway oder sonstigem Eigentum von Stadtstromer, die vom oder durch einen Gast verursacht werden, sind durch den jeweiligen Gast vollständig zu ersetzen.

 

Es steht jedem Gast frei, sich unabhängig durch eine selbstgewählte Versicherung abzusichern oder zu prüfen, ob individuell bestehende Versicherungen für eventuelle Schäden aufkommen.


§ 10 Videoüberwachung

In den Geschäftsräumen von Stadtstromer (Höfe am Brühl in Leipzig) ist eine Videoüberwachung installiert, um Diebstahl und (mutwillige) Beschädigungen aufklären zu können. Zahlreiche an den Türen erkennbare Spuren von Einbruchversuchen geben Anlass dazu - vom Sicherheitsdienst des Centers gab es zudem bereits mindestens einen vereitelten Einbruchversuch durch dessen plötzliches Auftauchen, die weitere Verfolgung scheiterte jedoch.

 

Die Videoaufnahmen werden bereits nach kurzer Zeit automatisch rollierend überschrieben und nur im Bedarfsfall gesichert. Zugriff auf das Videomaterial hat ausschließlich der Inhaber Mario Jung. Der Bereich am Tresen (wo Zahlungen mit PIN-Eingabe stattfinden etc.) ist von der Video-Erfassung ausgenommen, im Sanitärraum ist keine Kamera installiert.

Es erfolgt keinerlei systematische oder automatische Auswertung der Kamerabilder.

 

Mit dem Betreten des Geschäfts wird der Kameraerfassung zugestimmt.


§ 11 Gerichtsstand

Gerichtsstand von Stadtstromer ist Leipzig in der Bundesrepublik Deutschland.


Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen eines jeden Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen und somit ungültig.

 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.


Bei Fragen zu Erlebnissen auf dem Segway in Leipzig zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.